Vorteils-Code

Vorteils-Code einlösen


Vorteils-Codes können direkt a) bei Fallübermittlung oder b) bei der Annahme einer Offerte eingelöst werden. Eine nachträgliche Einlösung ist nicht mehr möglich.


  1. Bei der Fallübermittlung


Mit dem Abschluss der Registrierung werden Sie auf eine Seite weitergeleitet

Hier Können Sie bei der Frage “Haben Sie einen Vorteils-Code?” den Vorteils-Code eingeben und hinzufügen. In der Offerten-Übersicht erscheint nun eine Box “Vorteils-Code”.


  1. Bei der Annahme der Offerte


Bevor Sie eine Anwaltsofferte annehmen, erscheint ein Fenster, indem die Kostenpunkte der Offerte nochmals angegeben werden. Hier können Sie zum zweiten Mal ihren Vorteils-Code eingeben und hinzufügen.


Hinweis:


Die Höhe des Vorteils wird bei der ersten Rechnung in Abzug gebracht. Bei einem Mandat zur offenen Abrechnung und Kostendach wird der Vorteil bei der Sicherheitszahlung in Abzug gebracht. Bei einem Mandat zum Fixpreis bei der Rechnung zum Fixpreis.


Ist der Wert des Vorteils höher als der Gesamtbetrag der Sicherheitszahlung oder des Fixpreises, so verfällt der Restbetrag des Vorteils und wird nicht auf weitere Rechnungen angerechnet. Der Code verfällt und kann nicht auf weitere Anfragen verwendet werden.


Bei der Eingabe des Codes in der Fallübermittlung sehen Sie im Abschnitt “Vorteils-Code” Ihren Vorteil. Der Betrag, welcher effektiv in Abzug gebracht wurde sehen Sie in der entsprechende Rechnung ausgewiesen.


Die Vorteils-Codes sind persönlich, zeitlich beschränkt, und nicht kumulierbar. Sollte beim Abschluss eines Mandats die Sicherheitsleistung nicht vollständig für die Begleichung der angefallen Rechnungen aufgebraucht worden sein, so wir der Restbetrag unter Abzug der Höhe des Vorteils an Sie ausbezahlt.

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