Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, gilt es zunächst abzuklären, ob eine Kostendeckung vorhanden ist. Für die Abklärung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rechtsschutzversicherung. Erwähnen Sie in der Anfrage, wenn eine Kostendeckung besteht oder in Abklärung ist.
In der Zwischenzeit können wir Ihre Anfrage bereits an qualifizierte Anwälte und Anwältinnen weiterleiten. Sobald Sie eine Rückmeldung von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben und eine Kostendeckung besteht, sollte der zuständige Anwalt bzw. die zuständige Anwältin informiert werden.
Sie können die Info bezüglich einer bestehenden Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherung jederzeit, d.h. auch nach Absendung, in die Anfrage einfügen.