Wo mischt sich GetYourLawyer ein und wo nicht?

Anwälte und Anwältinnen bei GetYourLawyer arbeiten unabhängig und auf eigene Rechnung und Verantwortung. Darum mischt GetYourLawyer sich nicht in die Mandatsführung ein, insbesondere nicht in folgende Punkte: 


  • Rechtliche Beurteilung und Einordnung des Rechtsstreits (materiell und formell). 
  • Einschätzung der Prozesschancen. 
  • Taktisches Vorgehen. Dazu gehört auch, wenn der Anwalt entscheidet, am besten nicht tätig zu werden. 
  • Streitigkeiten zu einzelnen Positionen auf der Honorarrechnung. Dazu verweisen wir an die zuständige kantonale Stelle (z.B. Honorarprüfungs-, Standes-, Aufsichtskommission). 
  • Nur bei offensichtlichen Verfehlungen kann GetYourLawyer eine Beschwerde gutheissen, z.B.: 
    • Anwaltschaft versäumt Fristen, zum Beispiel Rechtsmittelfristen. Dazu hat der Anwalt eine Berufshaftpflichtversicherung. 
    • Zu lange Reaktionszeiten: Anwaltschaft meldet sich nicht oder zu spät, obwohl dies für die Führung des Mandats notwendig ist. 
    • Anwaltschaft klärt nicht auf über Kosten: Zum Beispiel werden Kosten oder ein Stundenansatz verrechnet, die nicht der Offerte entsprechen.

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