Fixpreis, Kostendach und offene Abrechnung kurz erklärt

Je nach Anfrage erhalten Sie unterschiedliche Arten von Offerten. Hier finden Sie eine kurze Erklärung zu den einzelnen Optionen.


Fixpreis:

Ist die Anfrage detailliert beschrieben und der Aufwand für Ihr rechtliches Anliegen gut abschätzbar, können Anwält:innen ihre Leistung zum Fixpreis anbieten. Diese Option gewährleistet Ihnen die grösstmögliche Kostensicherheit.


Kostendach:

Kann der Anwalt aufgrund Ihrer Angeben den Aufwand nicht exakt abschätzen, weiss aber, in welchem Umfang er liegt, erhalten Sie ein Angebot mit einem Kostendach. Das angegebene Kostendach ist verbindlich und legt eine Preis-Obergrenze für die gewünschte Dienstleistung fest. Eine Offerte mit Kostendach hat den Vorteil, dass der Anwalt bzw. die Anwältin für die vereinbarte Dienstleistung nicht mehr verlangen kann als der angegebene Maximalbetrag. Das Kostendach bietet eine Kostensicherheit für den Kunden. 


Liegt der Aufwand für die vereinbarte Leistung unter der Kostenobergrenze bzw. dem Kostendach, ist nur dieser tatsächliche Aufwand des Anwalts oder der Anwältin geschuldet. Abgerechnet wird wie üblich gemäss Zeitaufwand und vereinbartem Stundenansatz.


Offene Abrechnung:

Hier offerieren die Anwälte ihre Beratung nach Zeitaufwand zu einem vereinbarten Stundenansatz. Ihnen werden die Leistungen vom Anwalt nach Zeitaufwand verrechnet, den Sie jederzeit in Ihrem Kundenkonto nachverfolgen können. Alle Aktivitäten bzw. Aufwände für Ihr Mandat sind jederzeit in Ihrem Kundenkonto einsehbar.


Der Anwalt gibt zudem seinen voraussichtlichen Mindestaufwand in Stunden an ('Initialer Aufwand'), der von Ihnen als Sicherheitsleistung bzw. Vorauszahlung vor Beginn der Zusammenarbeit mit dem Anwalt zu bezahlen ist. Falls am Schluss nicht die ganze Vorauszahlung aufgebraucht wurde, wird Ihnen dieser Betrag rückerstattet.




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