Das angegebene Kostendach ist verbindlich und legt eine Preis-Obergrenze für die gewünschte Dienstleistung fest. Eine Offerte mit Kostendach hat den Vorteil, dass der Anwalt bzw. die Anwältin für die vereinbarte Dienstleistung nicht mehr verlangen kann als der angegebene Maximalbetrag. Das Kostendach bietet eine Kostensicherheit für den Kunden.
Liegt der Aufwand für die vereinbarte Leistung unter der Kostenobergrenze bzw. dem Kostendach, ist nur dieser tatsächliche Aufwand des Anwalts oder der Anwältin geschuldet. Abgerechnet wird wie üblich gemäss Zeitaufwand und vereinbartem Stundenansatz.