Wie verfährt GetYourLawyer nach Beschwerdeeingang?

Konfliktbeilegung und Vermittlung zwischen Anwalt und Kunde:

GetYourLawyer stellt die Beschwerde dem Anwalt zur Stellungnahme zu. Die Stellungnahme des Anwalts wird wiederum dem Kunden übermittelt. Dazu kann der Kunde sich wiederum äussern.

Wenn nötig erfolgt ein weiterer Schriftwechsel oder ein Gespräch zwischen GetYourLawyer und Anwalt oder GetYourLawyer und dem Kunden, wobei GetYourLawyer sich lösungsorientiert einbringen und eine Vorgehensweise vorschlagen kann, die der Streitbeilegung und der Zufriedenheit des Kunden und des Anwalts bzw. der Anwältin dient.


Massnahmen im Einzelfall:

GetYourLawyer entscheidet im Einzelfall darüber, ob bei einer Gutheissung der Beschwerde Massnahmen ergriffen werden, wie die Abmahnung des Anwalts oder der Anwältin. Dabei berücksichtigt GetYourLawyer früher eingegangene Beschwerden gegen den betreffenden Anwalt und prüft die Abwicklung früherer Mandate auf der Plattform.

GetYourLawyer kann Rücksprache mit dem Beobachter Beratungszentrum (evtl. auch mit Coop Rechtsschutz) nehmen und nach den Erfahrungen mit dem Anwalt bzw. der Anwältin fragen. Die äusserste Massnahme ist der Ausschluss des Anwalts oder der Anwältin bei GetYourLawyer.

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